PADEL CAMP Marbella 2025
Vom 29. Oktober bis 2. November 2025 erwartet dich ein exklusives Padel-Camp an der sonnigen Costa del Sol – mit hochwertigen Trainingseinheiten, spannenden Matches und einer entspannten Atmosphäre direkt am Meer.
Gemeinsam mit einer sportbegeisterten Community verbringst du vier unvergessliche Tage im besten Padel Club der Welt.
Ab 689 € pro Person im Doppelzimmer bist du dabei – inkl. Unterkunft, Training, Turnieren und Goodie Bag. Einzelzimmer gegen Aufpreis – alle Details findest du unter "Leistungen".
Die Reise wird gemeinsam mit unserem Partner Padel Eagle organisiert.
Jetzt anmelden & Platz sichern – die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
(Bei Fragen schreib uns gerne eine Mail an info@serenitysportsclub.com)
WAS DICH ERWARTET
Deine Leistungen auf einen Blick
Sportliche Leistungen
- 4 Stunden professionelles Padel-Training im Padel-Club Nueva Alcantara
- 5 Stunden organisierte Turnierspiele
- Goodie-Bag inkl. T-Shirt
- Tägliche Mobility Sessions & Get-Togethers
Apartment
- 4-Sterne-Apartmentanlage mit digitalem Check-In
- 2 Minuten vom Padel-Club und < 1 km zur Strandpromenade San Pedro
- Restaurants & Supermarkt direkt in der Nähe
- Große Balkone, mehrere Pools, kostenloses WLAN
Nicht inbegriffene Leistungen
- An- und Abreise sowie Transfers
- Verpflegung und Kurtaxen
- Extra Training & Court Buchungen außerhalb der Trainings
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stornierungsbedingungen
4 Rücktritt durch den Kunden vor
Reisebeginn/Rücktrittsgebühren
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen
Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der
Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter
eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten
ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen
Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und
sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren drei
Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 4.4
pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom
Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen
berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn.
Sie sind auf Verlangen des Kunden vom Reiseveranstalter zu begründen. Dem Kunden bleibt
darüber hinaus der Nachweis offen, eine dem Reiseveranstalter zustehende Entschädigung
sei gar nicht entstanden oder die dem Reiseveranstalter zu stehende Entschädigung sei
niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
4.3 Entschädigungspauschalen wegen Rücktritt des Kunden sind auch dann zu zahlen, wenn
sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt
gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise
wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B.
Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
4.4 Der pauschalierte Anspruch auf Entschädigung beträgt pro Person bei Rücktritt:
- bis zum 61. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
- bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises,
- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises,
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
- ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist,
dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden
sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen
Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber
innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.7 Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung auf
einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 5.2),
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem
Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn
zugeht.
Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe
von 30 % fällig. Der restliche Preis wird 28 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass die Reise des Kunden – wie gebucht – durchgeführt wird. Bei kurzfristigen Buchungen (ab dem 28. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Entschädigungspauschalen im Falle eines Rücktritts des Kunden (vgl. Ziffer 8) werden
jeweils sofort fällig.
2.2 Zahlungen an den Reiseveranstalter können mit akzeptierten Kreditkarten (VISA, Euro- bzw. Mastercard), per Lastschrift oder per Überweisung vorgenommen werden. Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren benötigt der Reiseveranstalter ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung.
2.3 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht voll ständig geleistet und zahlen Sie auch nach
Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Reiseveranstalter von dem jeweiligen Vertrag
zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel
vorliegt. Der Reiseveranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Entschädigungspauschalen entsprechend den Ziffern 4.2, 4.5
verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der
Reiseveranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 5 zu
erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen
unbenommen.
2.4 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht
ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten und gesondert zu bezahlen.
2.5 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung
beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein
Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktritt.
Abschluss des Reisevertrags
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des
Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebotes sind die
Reiseausschreibung nebst Leistungsbeschreibung und die ergänzenden Informationen des
Reiseveranstalters für die jeweilige Reise. Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang
der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande.
1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Kunden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Reisebestätigung, die
alle wesentlichen Angaben über die von Ihm gebuchten Reiseleistungen nach Maßgabe des
Art. 250 § 6 EGBGB enthält. Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, ist der
Reiseveranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen
Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten
erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. Rechtzeitig vor Reisebeginn erhält
der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen nach Maßgabe des Art. 250 § 7 EGBGB.
1.4 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche
Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die
Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art.
250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des
Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
1.5 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei
Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen
werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste),
kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und
Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch
Ziffer 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach §
651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die
mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein
Widerrufsrecht.
1.6 Der Kunde kann auf der Internetseite des Reiseveranstalters die verfügbaren Reisen
einsehen. Über den Button „Angebot anfordern“ kann der Kunde alle für die ausgewählte
Reise relevanten Unterlagen anfordern. Hierzu gehört die Leistungsbeschreibung, welche die
inbegriffenen Leistungen, den Preis und die Zahlungsmodalitäten, als auch die Allgemeinen
Reisebedingungen, beinhalten. Zur Anforderung des Angebotes muss der Kunde den Namen,
eine gültige E-Mail-Adresse, eine gültige Telefonnummer, das Datum der Reise, die Anzahl
der Spieler und deren Level als auch die Anzahl der Mitreisenden in dem Formular angeben.
Dem Kunden wird dann das Angebot, mit den oben Beschriebenen Bestandteilen, per E-Mail
auf die Angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Zum Abschlusses des Vertrages teilt nun der
Kunde per Email die Wohnadresse des Kunden sowie die Namen der anderen Teilnehmer
mit. Mit der Absendung der Buchung akzeptiert der Kunde automatisch die zur Verfügung
gestellten allgemeinen Reisebedingungen.
1.7 Nach Absendung der verbindlichen Buchung des Kunden erhält der Kunde eine
Buchungsbestätigung. In der Buchungsbestätigung wird die Buchung des Kunden
einschließlich weiterer Informationen, insbesondere der für den Vertrag geltenden
Allgemeinen Reisebedingungen, nochmals aufgeführt und der Kunde erhält die Gelegenheit,
diese zu speichern oder zu drucken. Der Kunde wird gebeten, diese Buchungsbestätigung
nebst Allgemeiner Reisebedingungen zu speichern oder auszudrucken, da eine solche
geschlossene Zusammenstellung der Vertragsbedingungen in dieser Form grundsätzlich
nicht bei dem Reiseveranstalter gespeichert wird und dem Kunden danach nicht mehr
zugänglich ist. Die Buchungsbestätigung dokumentiert, dass die Buchung des Kunden beim
Reiseveranstalter eingegangen ist und gilt als Annahmeerklärung des Reiseveranstalters
durch welche der Vertrag verbindlich zustande kommt.